BUND Kreisverband Biberach

Haftungsrisiken 

 

Warnung für Kommunen, Kirchengemeinden und private Eigentümer

Gericht stellt klar: Vermieter von Mobilfunkstandorten könnten für EMF-bedingte Schäden haftbar gemacht werden.

Das Gericht bestätigt, dass nicht nur der Mobilfunkanlagenbetreiber für Schädigungen durch seinen Anlagenbetrieb haftet, sondern genauso auch der Grundstückseigentümer, der sein Grundstück für den Anlagenbetrieb zur Verfügung stellt.

Dieser kann also im Schadensfall genauso haftungsrechtlich von Dritten in Anspruch genommen werden, wie der Anlagenbetreiber.
Natürlich können und müssen Kommunen wissen, dass sie als Standortvermieter für Schädigungen durch Mobilfunksendeanlagen selbst uneingeschränkt haften, urteilte das Landgericht Münster.
Den wenigsten Kommunen und Grundstückseigentümern, die ihre Grundstücke für den Betrieb von Mobilfunkanlagen vermieten oder verpachten, dürfte dieses eigene Haftungsrisiko bekannt sein.

Das Haftungsrisiko für Vermieter ist nicht nur theoretisch

Weitere Infos:  https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1846
(mit freundlicher Genehmigung des RA Krahn-Zembol )