Kreisverband Biberach
Jetzt spenden Mitglied werden

Freihandelsabkommen mit Indonesien

Info vom BUND Bundesverband:

Das EU-Handelsabkommen mit Indonesien: Palmölexporte vor Umweltstandards und Menschenrechten

13. Juli 2018 | TTIP / CETA

Diese Woche fand die fünfte Verhandlungsrunde zum EU-Handelsabkommen mit Indonesien statt. Beide Parteien verhandeln schon seit Juli 2016 über ein Handels- und Investitionsschutzabkommen, das weitreichende Rechte für Investoren enthalten soll und besonders mit Hinblick auf Palmölexporte Gefahren für Mensch und Umwelt birgt.

Indonesien ist der größte Produzent von Palmöl weltweit. Produktion, Verarbeitung und der Handel von Palmöl verursachen schon heute enorme soziale und ökologische Probleme.  (tristantan / pixabay.com)

Die Interessenslage ist recht einfach: Durch ein Handelsabkommen möchte Indonesien verstärkt mineralische Rohstoffe und Palmöl in die EU exportieren. Die EU hingegen hat ein Interesse daran, europäischen Unternehmen neue Absatzmärkte in Indonesien zu öffnen.

Dafür sollen die Dienst­leistungsmärkte und die öffentliche Beschaffung in Indonesien liberalisiert werden, geistige Eigen­tumsrechte z.B. an Medikamenten und Saatgut gestärkt werden und eine Paralleljustiz in Form von sogenannten Investor-Staats-Schiedsgerichten eingerichtet werden.

Das Problem daran: Hauptprofiteure solcher Handelsabkommen, in denen weit mehr als die Senkung von Zöllen vereinbart werden, sind große Unternehmen. Die breite Bevölkerung verliert, wenn, durch die Etablierung von Schiedsgerichten, Unternehmen Staaten wie Indonesien auf Schadensersatz verklagen können. Investoren können vor solchen Schiedsgerichten klagen, wenn sie sich durch nationale Gesetze – zum Beispiel zum Schutz der Umwelt oder Gesundheit – in ihren Profiter­wartungen eingeschränkt sehen.

Indonesien vor internationalen Investor-Schieds­gerichts­höfen

Diese Erfahrung musste Indonesien bereits mehrfach schmerzhaft erleben. So verabschiedete die indonesische Regierung 2009 ein Gesetz, das den Export unverarbeiteter Rohstoffe ab 2014 schrittweise verbieten sollte, um einen größeren Teil der Wertschöpfung im Land zu behalten. Dagegen klagte der Bergbaukonzern Newmont Mining aufgrund des Investitionsschutzabkommen (BIT) mit den Niederlanden vor einem internationalen Schiedsgericht. Zwar einigten sich die beiden Parteien außerhalb des Schiedsgerichts. Dieser Fall führte jedoch dazu, dass eine Senkung von Exportsteuern bewirkt wurde – zum Nachteil des indonesischen Staats. Diese und vorherige Erfahrungen, als Indonesien beispielsweise von den Bergbaufirmen Churchill Mining und Planet Mining verklagt wurde, waren der Grund, weshalb das Land im Jahr 2014 verkündete, 67 BITs zu kündigen oder nicht zu erneuern. Nichtsdestotrotz versucht die EU im Moment Investor-Schiedsverfahren mit Indonesien auszuhandeln.

Ökologische und soziale Auswirkungen von Palmölexporten

Schokoriegel, Margarine, Seife und Waschmittel – fast die Hälfte unserer Gebrauchsgüter enthält heute Palmöl. Indonesien ist der größte Produzent weltweit, dicht gefolgt von Malaysia. Beide Länder zusammen vereinen fast 90 Prozent der jährlichen globalen Produktion von rund 67 Millionen Tonnen Palmöl. Dabei verursachen Produktion, Verarbeitung und der Handel von Palmöl schon heute enorme soziale und ökologische Probleme. Neben der Abholzung der Regenwälder und Arbeitsrechtsver­letzungen auf den Palmölplantagen trägt der Anbau zur Verschärfung von Landkonflikten bei.

Auch das EU-Parlament erkennt diese negativen Auswirkungen an. So stimmte es im März 2018 dafür, Biokraftstoffe, die aus Palmöl gewonnen werden, ab 2021 zu verbieten. Im Moment wird etwa die Hälfte des importierten Palmöls in der EU für Biokraftstoffe genutzt. Die Industrie hat es allerdings geschafft, das Verbot erst sehr viel später durchzusetzen als geplant. Importe für die Verwendung von Palmöl in Nahrungsmitteln sind davon jedoch nicht betroffen.

Patente auf Saatgut und Medikamente

Eine weitere Gefahr, die sich durch die Verhandlungen des Handels- und Investitions­schutz­abkommens mit Indonesien ergibt, ist die Stärkung von Patenten auf Saatgut und Medikamente, welche die EU im Kapitel über geistige Eigentumsrechte verankert sehen möchte. Gefahren durch Patente auf Saatgut bestehen darin, dass Kleinbäuer*innen abhängig von den Saatgutkonzernen werden und sich das Saatgut nicht mehr leisten können. Gestärkte Patente auf Medikamente sind deshalb bedenklich, da Indonesien einer der größten Produzenten für Generika ist, die sich auch ärmere Teile der Bevölkerung leisten können. Durch ein Handelsab­kommen mit Indonesien könnte es also dazu kommen, dass die Profitinteressen der Pharmaunternehmen in Zukunft über die Gesundheitsversorgung der Menschen gestellt werden. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb es wichtig ist, den Verhandlungsprozess kritisch zu begleiten.