Wertminderung von Immobilien in der Nähe von Funkmasten
Das Amtsgericht Hamburg hat in einem verkündeten Urteil festgestellt, dass sich "allein das Vorhandensein der Antennen auf die Wertschätzung der Wohnung ungünstig auswirke".
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Auf Grund der erheblichen gesundheitlichen Risiken der 5G-Mobilfunk-Technologie hat die Firma Grundbesitz 24 GmbH den Netzbetreibern die Installation und den Einsatz von 5G-Einrichtungen auf allen verwalteten Wohnobjekten mit sofortiger Wirkung untersagt. Quelle: 28.02.2020, https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12222959-5g-wohnimmobilien-grundbesitz-24-schutz-mieter-gesundheitsgefaehrdender-mobilfunk-strahlung-foto
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Rechtsprechung zu 20% Mietminderung wegen Antenne auf eigenem Dach
Mieter dürfen den Mietzins mindern, wenn sie sich durch eine auf dem Dach ihres Hauses nachträglich installierte Mobilfunkantenne beeinträchtigt fühlen.
Quelle: Urteil vom 27.03.98, Amtsgericht München, Aktenzeichen 432C 7381/95.
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"Wir können anhand von internen Marktstudien und Umfragen mittlerweile nachweisen, dass Immobilien einen Wertverlust von bis zu 50% vom unbelasteten Verkehrswert haben können, wenn in unmittelbarer Nähe ein Mobilfunkmast vorhanden ist."
Quelle: Pressemitteilung von Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen vom 04.12.2010.