Bürgerinitative
Mobilfunkdialog Rissegg
Der Gemeinderat Ummendorf hat die Baugenehmigung für den ca. 45 m hohen Mobilfunkmasten direkt vor unseren Haustüren inzwischen erteilt. Wie Sie vielleicht bereits erfahren haben, soll mit dem Bau bereits im Mai 2023 begonnen werden.
Die möglichen Risiken einer dauerhaften gepulsten elektromagnetischen Strahlung wurden zum jetzigen Zeitpunkt für Rissegg nicht ausreichend berücksichtigt.
Zu den möglichen Gesundheitsschäden von Mobilfunk gibt es unabhängige solide Studien, die scheinbar durch die Entscheidungsträger dieses Vorhabens keine Berücksichtigung fanden.
Wir sind nicht gegen Mobilfunk, aber gegen diese Art und Weise der Umsetzung. Das Ziel ist, eine strahlungsminimierte Mobilfunkversorgung, die dem Wunsch vieler Bürger nach Vorsorge vor den Gesundheitsgefahren hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung nachkommt und gleichzeitig aber eine funktionierende Mobilfunkversorgung sicherstellt und auch den Erfordernissen der überörtlichen Netzplanung Rechnung trägt. Es gibt inzwischen Städte und Gemeinden, die reduzierte Strahlungsbelastung bei optimaler Standortwahl umgesetzt haben.
Die festgesetzten Grenzwerte im Vergleich zu anderen Ländern sind für Deutschland überproportional hoch angesetzt.
Aber: Wer steht in der Haftung, wenn sich eine dauerhafte Strahlung in der Zukunft als Risikotechnologie erweist?
Behält Rissegg seinen Status als bevorzugte Wohnlage? „…, dass Immobilien einen Wertverlust von bis zu 50% haben können“, aus Pressemitteilung Kanzlei Garthe & Kollegen 04.12.10.
Möchten Sie sich informieren oder engagieren - gemeinsam mit uns für einen Bürgerdialog? Dann wenden Sie sich an unsere Bürgerinitative mobilfunkdialog.rissegg, email: mobilfunkdialog-rissegg(at)web.de oder den BUND Kreisverband Biberach!
Informationen zum Thema gibt es zum Beispiel unter: https://www.diagnose-funk.org/
(diagnose:funk ist eine unabhängige Umwelt- und Verbraucher-Organisation)
oder beim BUND: https://www.bund-bc.de/arbeitskreise/mobilfunk/
Einige bedenkenswerte Fakten:
- Wertminderung von Immobilien in der Nähe von Funkmasten:
Das Amtsgericht Hamburg hat in einem verkündeten Urteil festgestellt, dass sich "allein das Vorhandensein der Antennen auf die Wertschätzung der Wohnung ungünstig auswirke". - Haftungsrecht:
Es gibt eine Warnung für Kommunen, Kirchengemeinden und private Eigentümer. Näheres unter :
www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail
(mit freundlicher Genehmigung von Herrn RA Krahn-Zembol) - Standortendatenbank von Funkmasten – sind wir wirklich unterversorgt?
Der folgende Link zeigt, wo bereits Funkmasten oder Anlagen bestehen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html - Im Dialog mit den Bürgern ist z. B. das „Handlungskonzept Mobilfunk Ravensburg“ entstanden. Wir planen eine Infoveranstaltung mit einer renommierten Expertin, die bereits ein ähnliches Konzept im Allgäu umsetzen konnte. (https://www.zval.de/mobilfunkkonzept.html)